Häufige Fragen

1 Kurse (Fahrtechnik sowie Feedbackfahrt und umweltschonendes Fahren)

Diesen musst du im ersten Jahr nach der Prüfung besuchen.

Nein, wer den Führerausweis auf Probe erhält, braucht weder ein «grünes L» noch andere spezielle Kennzeichen.

Mit der Zweiphasenausbildung sollen die Unfallzahlen der Neulenkerinnen und Neulenker gesenkt werden. Sie haben gemessen an den übrigen Verkehrsteilnehmenden die höchste Unfall- und Todesrate. Der Grund liegt oft in einem fehlenden oder falschen Gefahrenbewusstsein (Abstand halten, Bremsweg planen, vorausschauend Kurven fahren). Ausserdem fahren überdurchschnittlich viele junge Fahrzeuglenkende übermüdet und/oder unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol. Dies führt insbesondere an Wochenenden regelmässig zu schweren Unfällen. Schliesslich fehlen bei vielen die Erfahrungen im Umgang mit dem Fahrzeug. Es wird schlecht gewartet oder ist falsch ausgerüstet.

Während der dreijährigen Probezeit sollen sich die Neulenkenden besonders intensiv bemühen, ihr Fahrverhalten so zu gestalten, dass sie keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, die zu einer Annullierung der Fahrberechtigung führen.

Mit den Weiterausbildungskursen soll die Fähigkeit der Neulenkenden verbessert werden, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten geschärft und der Verkehrssinn optimiert werden, um so eine partnerschaftliche und umweltschonende Fahrweise zu entwickeln.

Auch nach Ablauf des ersten Jahres habe ich noch die Möglichkeit den Kurs mit einer Tagesfahrbewilligung, die beim zuständigen Strassenverkehrsamt erhältlich ist, nachzuholen.

Bei einer allfälligen Kontolle durch die Polizei, muss ich mit mehreren 100 Franken Busse rechnen.

Dier Nachmeldung ist noch möglich. 

Falls ich trotzdem fahre, muss ich bei einer allfälligen Kontolle durch die Polizei, muss ich mit mehreren 100 Franken Busse rechnen.

Nach zweimaligem Ausweisentzug innert 3 Jahren. Nach dem ersten Entzug verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr auf 4 Jahre.