WAB Kurse
Wer benötigt welche Weiterausbildung?
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 Änderungen der Führerausbildung beschlossen. Davon ist auch die Weiterbildung betroffen.
Neu gelten folgende Vorschriften:
1) Personen, deren Führerausweis auf Probe vor dem 1.1.2020 abläuft, absolvieren weiterhin die
WAB-Kurse 1+2 (wie bisher).
2) Personen, deren Führerausweis auf Probe nach dem 1.1.2020 abläuft, müssen nur noch
1 Weiterbildungskurs besuchen. Es ist entweder der heutige WAB-Kurs 1 oder der neue
Einheitskurs ab 2020. Zum neuen Kurs fehlen zur Zeit genauere Angaben zu Inhalt,
Durchführungsorten und Kosten. Wir empfehlen deshalb allen Neulenkern, noch im Jahre 2019
den aktuellen WAB-Kurs 1 zu besuchen».