Häufig gestellte Fragen "Motorrad"
- Lernfahrausweis beantragen. Formular unter: www.strassenverkehrsamt.lu.ch
- Nothelferkurs (wenn nicht vorhanden)
- Theorieprüfung (wenn nicht vorhanden)
- Verkehrskundekurs (wenn nicht vorhanden)
- Grundkurse innert 4 Monaten abschliessen
- Einzelfahrstunden bis zur Prüfungsreife (wenn nötig)
- Prüfung ablegen (wenn nötig)
- Für die Kat. A1, wenn ich im Besitze der Autoprüfung bin und die Grundkurse besucht habe
- Für Kat. A unbeschränkt, nachdem ich 2 Jahre klaglos Kat A bis 25 KW gefahren bin (anschliessend kann man den Ausweis beim Stva. umschreiben lassen)
- Ab 16 Jahre mit einem Fahrzeug bis 50 ccm
- Ab 18 Jahre mit einem Fahrzeug bis 125 ccm (max. 11 KW)
- Ab 18 Jahre mit einem Fahrzeug bis 25 KW
- Ab 25 Jahre mit einem Fahrzeug ab 25 KW (das Prüfungsfahrzeug muss mindestens 35 KW haben)
- Ja. Einmal pro Kategorie ist das möglich
- Nach dem Ablauf des 2. Lernfahrausweises gibt es für diese Kategorie ein 2-järige Sperrfrist
- Ja, die Grundkurse verfallen
- Theorie und VKU sind 2 Jahre gültig
- Kat. A: Helm, komplette Motorradbekleidung
- Kat. A1: Helm, reissfeste Jacke, reissfeste Handschuhe, mindestens Jeans und knöchelhohe feste Schuhe
Ja bei der Kat. A: beim Fahren der Acht und im Verkehr
- Nein
- Wenn du selber übst, oder mit dem Fahrlehrer eine Autobahn befährst, brauchst du eine Vignette
- Kat. A1: ja, sofern es kein Schnee und Eis hat
- Kat. A: Mitte März bis Ende Oktober